Pflegegrad 1, 2, 3, 4, 5 – Alles zum Thema Pflegegrade und deren Einstufung

Die Pflegebedürftigkeit eines Menschen wird in Deutschland durch die Pflegegrade bestimmt, die die Grundlage für die Höhe der Leistungen durch die Pflegekasse bilden. Die Pflegegrade reichen von 1 bis 5 und werden nach der Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten eines Menschen eingestuft. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Einstufung in Pflegegrade erfolgt, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie eine Pflegeberatung in München Sie dabei unterstützt.

Was sind Pflegegrade?

Pflegegrade sind ein System, das die Pflegebedürftigkeit eines Menschen in fünf verschiedene Stufen einteilt. Diese Einstufung entscheidet darüber, welche Leistungen die Pflegekasse gewährt, wie zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Unterstützung durch den Entlastungsbetrag. Je höher der Pflegegrad, desto größer ist die Unterstützung, die Pflegebedürftige erhalten.

Seit der Pflegereform 2017 wurden die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt, um auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen, wie Demenz, besser berücksichtigen zu können.

Die Pflegegrade im Überblick

Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 1 ist die niedrigste Einstufung und wird Menschen zuerkannt, die eine leichte Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit haben. In der Regel benötigen Betroffene in Pflegegrad 1 nur gelegentliche Unterstützung, können ihren Alltag jedoch weitgehend selbstständig bewältigen.

Leistungen:

Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2 wird zuerkannt, wenn die Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt ist und regelmäßige Hilfe benötigt wird. Dies umfasst Unterstützung bei der Körperpflege, beim Anziehen oder der Mobilität.

Leistungen:

Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Menschen mit Pflegegrad 3 benötigen in vielen Bereichen des Alltags regelmäßig Unterstützung. Dies betrifft sowohl die Grundpflege (z. B. Körperhygiene) als auch die Mobilität. Auch kognitive Einschränkungen wie Demenz können zu dieser Einstufung führen.

Leistungen:

Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

In Pflegegrad 4 wird die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt, ohne dass besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung vorliegen. Menschen in dieser Einstufung benötigen umfangreiche Hilfe in nahezu allen Lebensbereichen.

Leistungen:

Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Pflegegrad 5 betrifft Menschen, die nicht nur schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit haben, sondern auch einen besonders hohen Pflegeaufwand benötigen. Hierbei handelt es sich oft um Bettlägerigkeit oder stark eingeschränkte Mobilität und kognitive Fähigkeiten.

Leistungen:

Wie erfolgt die Einstufung in Pflegegrade?

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD), der im Auftrag der Pflegekasse die Pflegebedürftigkeit der betroffenen Person überprüft. Dazu wird ein Gutachtertermin vereinbart, bei dem die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen anhand von sechs Modulen bewertet wird:

  1. Mobilität: Wie gut kann sich die Person bewegen, zum Beispiel aufstehen, sich fortbewegen oder Treppen steigen?
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann die Person Entscheidungen treffen und Gespräche führen?
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Gibt es Verhaltensauffälligkeiten oder emotionale Probleme?
  4. Selbstversorgung: Kann die Person sich selbst pflegen, sich anziehen und essen?
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Wird Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten oder bei der Therapie benötigt?
  6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Ist die Person in der Lage, den Alltag zu planen und soziale Kontakte zu pflegen?

Anhand dieser Module wird ein Punktesystem angewendet, das zur Einstufung in einen Pflegegrad führt.

Pflegeberatung München: Unterstützung bei der Pflegegrad-Einstufung

Eine professionelle Pflegeberatung kann Ihnen dabei helfen, den Prozess der Pflegegrad-Einstufung zu verstehen und optimal vorzubereiten. In München bietet Ambulanto umfassende Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Hier sind einige Möglichkeiten, wie eine Pflegeberatung Ihnen helfen kann:

Pflegegrade und Pflegeberatung

Die Einstufung in Pflegegrade entscheidet maßgeblich darüber, welche Leistungen der Pflegekasse Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können. Eine qualifizierte Pflegeberatung kann dabei helfen, den Einstufungsprozess zu meistern und sicherzustellen, dass die notwendigen Unterstützungsleistungen optimal genutzt werden.

Kontaktieren Sie die Pflegeberatung in München von Ambulanto für eine unverbindliche Beratung und lassen Sie sich durch den komplexen Prozess der Pflegegrad-Einstufung begleiten. Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen kompetent und zuverlässig!

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