Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Unterstützung, die bestimmten Personengruppen in Deutschland zugutekommt. Er wurde eingeführt, um die finanzielle Belastung von pflegenden Angehörigen sowie Alleinerziehenden zu reduzieren. In diesem Artikel erläutern wir, wer Anspruch auf den Entlastungsbetrag hat, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie er beantragt wird.
Alleinerziehende stehen oft vor besonderen finanziellen Herausforderungen. Um sie zu unterstützen, gibt es einen steuerlichen Entlastungsbetrag, der ihre Steuerlast senkt.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steht Eltern zu, die mit mindestens einem Kind in einem Haushalt leben und für dieses Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten. Zudem darf keine Haushaltsgemeinschaft mit einem anderen Erwachsenen bestehen, es sei denn, es handelt sich um ein eigenes volljähriges Kind.
Seit 2020 beträgt der Entlastungsbetrag 4.008 Euro jährlich für das erste Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro pro Jahr.
Der Entlastungsbetrag wird direkt über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht. In vielen Fällen kann er auch bereits beim Lohnsteuerabzug durch das Finanzamt berücksichtigt werden.
Neben Alleinerziehenden profitieren auch pflegende Angehörige von einem Entlastungsbetrag. Dieser soll Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen, finanziell entlasten.
Personen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen in häuslicher Umgebung versorgen, können den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 1 hat und nicht in einer stationären Einrichtung lebt.
Der Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige beträgt 125 Euro pro Monat (1.500 Euro pro Jahr). Er kann für verschiedene unterstützende Dienstleistungen genutzt werden, darunter haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuung und Alltagsbegleitung.
Der Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige wird nicht direkt ausgezahlt, sondern kann durch den Nachweis von entsprechenden Dienstleistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Der Entlastungsbetrag stellt eine wertvolle finanzielle Hilfe für Alleinerziehende und pflegende Angehörige dar. Während Alleinerziehende den Betrag steuerlich geltend machen können, erhalten pflegende Angehörige eine Erstattung für bestimmte Pflege- und Betreuungsleistungen. Es lohnt sich, die jeweiligen Voraussetzungen genau zu prüfen, um von den Entlastungen bestmöglich zu profitieren.